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Fachanwälte für Arbeitsrecht |
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Fachanwälte sind Rechtsanwälte, denen die Bezeichnung "Fachanwalt" von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Die Erlangung der Fachanwaltschaft unterliegt bestimmten Qualitäts-standards. So setzt die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung unmittelbar vor Antragstellung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus. Voraussetzung für die Verleihung
einer Fachanwaltsbezeichnung sind ferner besondere praktische Erfahrungen und besondere
theoretische Kenntnisse, die durch Prüfungen auf dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen
werden müssen. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden
und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser
Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen. |